Folgendes fällt nicht unter den CampingCard-Tarif:
• Im Einzelfall müssen Sie für einen Komfortplatz, sofern Sie einen wünschen, zuzahlen.
• Der Aufenthalt eines dritten Erwachsenen oder Kinder, wenn der Camping auf einem Stellplatz für CampingCard-Inhaber mehr als zwei Personen ablehnt. Anders bei Campings mit folgendem Symbol :, sind maximal drei Kinder bis 5 Jahre im CampingCard-Tarif inbegriffen.
• Extraleistungen, wie Einrichtungen, die der Campingplatz gegen Bezahlung bereitstellt, wie einen Tennisplatz, können zum normal gültigen Nebensaisontarif in Rechnung gestellt werden.
• Touristenabgaben, Umweltabgaben, Ecotax, Müllabfuhr oder andere Ortsabgaben. Da diese je nach Land oder Region sehr unterschiedlich ausfallen können und vom Campingplatz direkt an die örtliche Behörde zu leisten sind, sind diese Abgaben nicht im CampingCard-Tarif enthalten.
• Strom, bei höherem Verbrauch als hier oben angegeben. Siehe auch ‘Maximal verfügbare Stromstärke des elektrischen Anschlusses in Ampère‘ auf Seite 7.
• Eventuelle Reservierungs- und Verwaltungskosten.